Urnenanlagen

Urnenanlagen

DAS URNENGRAB

Zunehmend werden Verstorbene in Urnengräbern bestattet, diese Form der Bestattung wird immer häufiger von den Friedhofsverwaltungen angeboten und in Anspruch genommen. Hierbei variieren die Formen der Urnenbestattung; es kommen die Bestattung in einem Kolumbarium, einem Reihen- oder Einzelgrab und in einer Gemeinschaftsanlage in Frage. Zu den möglichen Arten der Urnenbestattung gibt die jeweilige Friedhofssatzung Auskunft, ebenso über die Ruhezeiten.
Ein Kolumbarium gibt die Form der Grabanlage vor;  es handelt sich hierbei um eine oberirdische  Form der Bestattung zum Beispiel in einer hierzu umgestalteten Kirche. Auch Grabwände  mit einzelnen Urnen-Nischen oder Grabstelen sind möglich.  Die Gestaltung der Urne selber obliegt dabei meist den Angehörigen.
Wird die Erdbestattung der Urne gewählt, so besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer Gemeinschaftsanlage und einem Einzelgrab. Letzteres bietet die größten Möglichkeiten der individuellen Grabgestaltung.  Wie bei einer Erdbestattung wird ein Grabstein oder eine Gedenktafel gesetzt.  Sinnvollerweise sollte ein Steinmetz zu Rate gezogen werden, der über die verschiedenen Möglichkeiten der individuellen Gestaltung und der örtlichen Vorschriften und Gepflogenheiten informieren kannHierzu zählen auch die Maße der Grabanlage (üblicherweise sind das bei einem Urnengrab 80 x 80 cm) und die Vorschriften zur Tiefe des Grabes. Eine Bestattung in einem Wahlgrab ist meist auch möglich; in diesem Fall entscheiden die Hinterbliebenen über die Lage und die Größe. Auch die Ruhezeit wird jeweils von der Friedhofssatzung vorgegeben; sie beträgt in der Regel 20 bis 30 Jahre, oft mit der Option einer Verlängerung.
Bei der Beisetzung der Urne in einem Reihengrab sind die Wahlmöglichkeiten der Hinterbliebenen geringer, denn diese werden der Reihe nach vergeben. Dadurch ist die Lage nicht frei wählbar. Pro Grab wird auch nur eine Urne bestattet, so dass eine Nutzung als Familiengrab nicht möglich ist.  Es gelten hier also dieselben Regeln wie bei einer Sargbestattung.
 
Gut zu wissen, dass die Gestaltung eines Urnengrabes in der Regel recht zeitnah nach der Bestattung vorgenommen werden kann, denn die Erde versackt nach der Bestattung nicht so stark wie bei der wesentlich größeren Grabfläche eines Sarg-Grabes. Starker Frost behindert natürlich auch hier die Erdarbeiten, die darum erst nach dem Ende der Frostperiode vorgenommen werden sollten.
Wie das Sarggrab kann das Urnengrab einen liegenden oder stehenden Stein erhalten, eine Grabplatte und/ oder eine Einfassung. Die Wünsche der Hinterbliebenen oder des/der Verstorbenen sind dabei ausschlaggebend. Die Größe des Steins sollte den Maßen des Urnengrabes entsprechen, also nicht zu groß gewählt werden.
Auch hier bietet die Friedhofssatzung einen Leitfaden zur Gestaltung, zeigt aber auch Grenzen der individuellen Wahlmöglichkeiten auf: es werden das Mindest- und das Höchstmaß vorgeschrieben sowie auch die Dicke und eventuell die Oberflächengestaltung des Steins. Ein Stein muss vor dem Aufstellen von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Hierzu gibt es entsprechende Formulare. Der Steinmetz ist mit den örtlichen Vorschriften vertraut und kann die Hinterbliebenen eingehend beraten. In der Regel kann er auch Beispiele für die Grabgestaltung zeigen und bei der Entscheidung für ein persönlich gestaltetes Urnengrab unterstützen.

Date

22 January 2015

Tags

Urnenanlagen

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